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Rechnungsprüfungskommission

Für die Kirchgemeinde besteht die Pflicht, für die Prüfung der Rechnung eine Rechnungsprüfungskommission einzusetzen. Diese Kommission besteht in Muhen aus 3 von der Kirchgemeindeversammlung gewählten Mitgliedern und prüft die jeweils auf den 31. Dezember abgeschlossenen Jahresrechnungen.
Die Rechnungsprüfungskommission ist ein unabhängiges Prüforgan, welches keine Weisungen oder Instruktionen von anderen Kirchgemeindebehörden entgegenzunehmen hat. Sie hat ihrerseits keine Weisungsbefugnis, hat jedoch das Recht, Beratung und Unterstützung von externen Fachpesonen oder Unternehmungen in Anspruch zu nehmen.