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Abdankung

Wenn Sie um einen Angehörigen oder eine Angehörige trauern, sind christlicher Zuspruch, Trost und Begleitung Sinn und Aufgabe der Abdankung. Unser Pfarrer steht Ihnen zur Seite.

Bei allem, was zu regeln und zu vereinbaren ist, berät Sie das Zivilstandsamt. Es ist von Vorteil, wenn Sie sich vor dem Gang zum Zivilstandsamt mit Ihrem Pfarramt über den Zeitpunkt der Abdankung verständigen. Ansonsten legt das Zivilstandsamt den Termin fest und nimmt Kontakt mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf oder teilt Ihnen mit, welche Pfarrerin oder Pfarrer für die Abdankung zuständig ist. Nehmen Sie mit der entsprechenden Pfarrperson Kontakt auf, um einen Termin für das Trauergespräch festzulegen.

Besondere Wünsche für die Gestaltung der Abdankung werden nach Möglichkeit erfüllt. Zur weiteren Begleitung in der Trauer steht Ihnen die Pfarrerin oder der Pfarrer selbstverständlich auch nach der Abdankung zur Seite. Voraussetzung für eine kirchliche Abdankung ist die Mitgliedschaft der verstorbenen Person in der Reformierten Kirche. Ausnahmen sind möglich und liegen im Ermessen der Pfarrperson und der Kirchenpflege.

In der Regel legt das Zivilstandsamt der Gemeinde den Termin und in der Regel die örtliche Kirche als Ort für die Beisetzung fest. Es ist auch möglich die Abdankungsfeier im Krematorium oder an einem anderen Ort durchzuführen. Die Abdankung findet üblicherweise  vor oder nach der Bestattung auf dem Friedhof in Form eines öffentlichen Gottesdienstes statt. Manchmal wird eine Abdankung nur «im engsten Familienkreis» gewünscht. Den Kreis der Personen zu beschränken, die Abschied nehmen dürfen, kann jedoch problematisch sein. Oft wird die Vielzahl der Beziehungen unterschätzt, die im Laufe eines Lebens entstanden sind und die durch eine öffentliche Feier einen würdigen Abschluss finden können.

Die Abdankung in der Kirche ist kostenlos, wenn der oder die Verstorbene Mitglied der Kirche war.